Artikel 13: Europäische Zensurmaschinerie bedroht YouTube-Kanäle

Nach der DSGVO-Posse Anfang 2018 folgt nun der nächste Wahnwitz der EU: Artikel 13 der Urheberrechtsreform.

Die Rolle von YouTube

YouTube ist heute eine Plattform, die aufgrund ihrer Vielfalt und der freien Interessens- und Meinungsäußerung das klassische staatliche Erziehungsfernsehen (das wir wir Bürger mit Zwangsgebühren finanzieren müssen) längst abgelöst hat. Billionen von Nutzern stellen dort Inhalte zur Verfügung, die lehrreich, unterhaltsam, interessant, informativ, spannend, lustig und nicht selten auch schwachsinnig sind. :-) Der moderne Mensch liebt diese Vielfalt jedoch, weil er dort zu fast jedem Thema diejenigen Beiträge frei auswählen kann, die für ihn persönlich interessant sind.

Den Regierungen ist das jedoch ein Dorn im Auge, da sie keinen Einfluss mehr auf die Berichterstattung nehmen können und demzufolge dort auch unzensiert Informationen verbreitet und Kritik geäußert werden kann. Massenweise politische (und andere) Skandale wurden über diesen Weg schon aufgedeckt.

Eine solche Medienplattform ermöglicht natürlich auch die Verbreitung von Falschnachrichten oder Verschwörungstheorien. Aber so ist das nunmal in einem freiheitlichen System. Der Konsument bleibt mündig kann selbst entscheiden, was er gut findet und was nicht. YouTube ist schließlich kein rechtsfreier Raum, rechtswidrige Inhalte werden korrekterweise konsequent entfernt, außerdem wird dort dank Bewertungs- und Kommentarfunktionen auch entsprechend kritisch auf unseriöse Videos reagiert. Es darf in einer echten Demokratie keine zentrale Instanz geben, die dem Bürger Informationen vorenthalten kann, ihm vorschreibt was er denken und sagen darf, oder ihn durch Propaganda beeinflusst.

Artikel 13: Endsieg der EU-Bürokraten?

Diesen Monat wird über den Artikel 13 (Thema: Upload-Filter) der EU-Urheberrechtsreform entschieden werden. Einfach ausgedrückt wird versucht, mithilfe von Gesetzen und technischen Mitteln Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, bevor sie online gehen. Es soll bereits vor Veröffentlichung überprüft werden, ob der Inhalt rechtmäßig ist. Das Problem ist, dass dies weder technisch noch juristisch vollständig möglich sein wird, da das System gar nicht jedes Werk, auf das theoretisch ein Urheberrecht besteht, kennen kann und der rechtliche Rahmen wie gewohnt äußerst schwammig formuliert ist. Die automatischen Content-Filter von Google funktionieren bei bekannten und verbreiteten Werken sehr gut, aber eben nicht bei Inhalten von Urhebern, die unbekannt sind bzw. mit denen keine Verträge geschlossen wurden.

Man wird niemals vermeiden können, dass Inhalte „durchrutschen“ die nicht hundertprozentig einwandfrei sind. Heute können solche Inhalte gemeldet werden und werden dann in der Regel durch Google entfernt (Prinzip „notice and take down“). Meiner Meinung nach genügt dies vollständig, nicht selten werden dadurch sogar irrtümlich Videos aufgrund von Falschmeldungen gelöscht. Doch der EU reicht das nicht, man beharrt auf einer 100%-Lösung, die letztendlich zur Unterdrückung der Meinungs- und Informationsvielfalt führt. Allen voran sind es die politisch äußerst rechten Gruppierungen (aber auch andere), die für die Verordnung gestimmt haben. Das weckt ein ungutes Gefühl, hatten wir in der Vergangenheit doch schon einmal unter erzwungener Staatspropaganda zu leiden. Möchte man wirklich zurück zum staatlichen Erziehungsfernsehen?

Auswirkungen des Artikel 13

Nach Artikel 13 müsste Google nun für alles haften, was gegen das Urheberrecht verstößt. Bei der Menge an Inhalten wäre es technisch gar nicht möglich, alles in der Tiefe zu kontrollieren und hinterher das juristische Risiko zu tragen (jede Minute werden auf YouTube über 400 Minuten Videomaterial hochgeladen!). Also müsste Google die einzelnen Kanal-Betreiber rechtlich in die Pflicht nehmen. Das wäre automatisch das Ende des Großteils der YouTube-Kanäle (inklusive meinem eigenen), da diese YouTuber nicht den Aufwand betreiben können, sich rechtlich abzusichern. Denn im Video würden schon ein Bild im Hintergrund, ein Zitat, „Memes“, ein im Hintergrund zufällig laufendes Musikstück und Millionen weiterer Kleinigkeiten zu Urheberrechtsverstößen führen und den Ersteller des Videos juristisch angreifbar machen.

Nach dem Denkmuster unserer EU-Parlamentarier, die noch nicht einmal demokratisch legitimiert sind (nicht von den Bürgern gewählt wurden), gibt es also nur die Lösung, alles zu verbieten was nicht eindeutig urheberrechtlich wasserdicht ist. In letzter Konsequenz hieße das, dass es nur noch Inhalte großer Unternehmen und Organisationen auf YouTube geben wird, die wirtschaftlich dazu in der Lage sind sowohl die Inhalte rechtlich abzusichern, als auch mit entsprechendem Aufwand Inhalte zu produzieren und Verträge zu schließen.

Google ist einer der größten Technologiekonzerne des Planeten und kann keine perfekte technische Lösung für diesen EU-Bürokratiewahn finden. Das Content-ID-Verfahren von Google funktioniert zwar recht gut, aber eben auch nur für gut bekannte Inhalte. Wie sieht es dann aus mit der Masse an kleinen Inhalte-Anbietern und Start-ups, die versuchen sich auf dem Markt zu etablieren? Diese wären (in Europa) dem Untergang geweiht.

Die Macht der Lobby

Während der Urheberrechtsschutz eigentlich ein wichtiges Ziel ist, darf seine Auslegung nicht dazu führen, die Informationsvielfalt zu zerstören und die Kreativität der Individuen extrem zu beschränken. Das Gebrüll der Lobbyisten (Verwertungsgesellschaften, Musik- und Filmindustrie) beeinflusst wie erwartet die Entscheidung der EU-Politiker massiv. Im Grunde wird der Artikel 13 nämlich weniger den Urhebern, als den Rechteinhabern nützen, welche die geistige Leistung anderer vermarkten und damit viel Geld verdienen. Anstatt sich zu überlegen, wie die Leistung der Urheber angemessen honoriert werden kann (das wäre nämlich ohne Probleme möglich), beugt man sich der Macht der Lobby und trifft Entscheidungen, die völlig an der Realität vorbeigehen.

Es ist damit zu rechnen, dass nicht nur die Inhalte unter dem Deckmantel des Urheberrechtsschutzes stark gefiltert werden. Mit Hilfe von Geoblocking kann auch verhindert werden, dass die europäischen Bürger Inhalte sehen können, die in anderen freiheitlichen Ländern veröffentlicht werden.

Anstatt die Verbots- und Überwachungspolitik fortzusetzen und die Freiheit aller Menschen weiter einzuschränken, sollte man sich lieber überlegen, wie man die Rechte der Urheber realistisch schützen und diese angemessen kompensieren kann. Wie zum Beispiel, dass Google mit solchen Anbietern Verträge abschließt, deren Inhalte monetarisiert werden. Niemand profitiert davon, wenn man kleine YouTuber für kommerziell irrelevante Minimalverstöße rechtlich in die Pfanne haut. Inhalte, die Urheberrechte verletzen, sollten natürlich wie bisher entfernt werden, wenn sie gemeldet werden (Prinzip „notice and take down“). Und das ist bei 98% der Fälle heute sowieso schon gängige Praxis und deckt alles Wichtige ab.

Die Verbreitung illegaler Downloads von Musik und Videos wurde am Ende ja auch nicht durch Gesetze, Verbote, Gängelung und Abmahnanwälte eingedämmt, sondern durch sinnvolle Alternativen, nämlich komfortable massentaugliche Streamingdienste. Die EU ist offenbar noch nicht im Zeitalter des Internet und neuer Technologien angekommen, sondern versucht mit alter Denke gegen unvermeidbare Entwicklungen anzukämpfen. Am Ende hat dies bestenfalls zur Folge, dass Europa noch mehr technologisch vom Rest der Welt (vor allem USA und China) abgehängt wird.

Konsequenzen für Gletschersau.de

All das wird sich natürlich auch auf den YouTube-Kanal von Gletschersau auswirken. Wenn die Regelung so wie geplant durchgesetzt wird, ist damit zu rechnen, dass mein Kanal von YouTube verschwinden wird. Als Non-Profit-YouTuber werde ich kein rechtliches Risiko eingehen, keine Verträge unterschreiben die mich im Zweifelsfall regresspflichtig machen und auch keinen juristischen Beistand in Erwägung ziehen. Ich würde eher meinen Kanal löschen.

Nun bleibt aber erst einmal abzuwarten, wie die Entscheidung für den Artikel 13 ausfallen wird und wie die Bundesregierung dies in entsprechende Gesetze gießen wird. Wie gesagt, es gibt einen Interpretationsspielraum. Wie man an vergangenen Beispielen jedoch sehen konnte (z.B. DSGVO), wird unsere Regierung die EU-Verordnung eher übererfüllen, was für die Meinungs- und Informationsfreiheit, sowie den Wirtschafts- und Technologiestandort Deutschland ein schwerer Schlag wäre. Warten wir ab…

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3 Antworten

  1. Jens sagt:

    Als großer Fan Deiner Videos möchte ich schreiben, dass das natürlich mega schade wäre… :-(

  2. Susi sagt:

    Neeeiiinnn !!! Auf keinen Fall deinen Kanal löschen !! Ich muss mir alle deine Videos runterladen :-(( Gibts da keine andere Lösung?

    • Gletschersau sagt:

      Erstmal abwarten, was unser Gesetzgeber da so fabrizieren wird. Und das wird noch länger dauern (wahrscheinlich passiert in diesem Halbjahr noch nicht viel). Ich werde auf jeden Fall rechtzeitig auf dieser Seite auf die Entwicklung hinweisen. Auf keinen Fall werde ich meinen Kanal plötzlich über Nacht abschalten. Freut mich sehr, dass ihr meine Videos mögt!

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