Hat der Gardasee als Alpencross-Ziel ausgedient?

Der Gardasee ist ein Traumziel für viele Mountainbiker aus Österreich, Süddeutschland und vielen anderen Regionen. Das liegt zum einen an dem dichten Wegenetz im schroffen Felsgelände des nördlichen Gardasees, zum anderen natürlich auch an dem besonderen Flair des größten Sees Italiens. Ein mildes sub-mediterranes Klima und eine gute Erreichbarkeit über den Brenner und das Etschtal tragen ihren Teil dazu bei. Der Gardasee ist nicht zuletzt auch deswegen ein beliebtes Ziel für Alpencrosser, weil man die letzte Etappe mit einem besonderen Trail-Erlebnis abrunden kann, gefolgt von einem Sprung in die kühlen Fluten und einer italienischen Pizza in einem der vielen Restaurants.

Leider bewegt man sich beim Mountainbiken in den Bergen rund um den See in einer rechtlichen Grauzone, was im schlimmsten Fall zu einem Bußgeld führen kann. Denn eigentlich ist das Mountainbiken auf vielen Wanderwegen in der Region nicht erlaubt. Jede italienische Provinz hat ihre eigenen Regularien in Bezug auf Wegenutzung durch Radfahrer. Dass am Gardasee drei Provinzen aufeinandertreffen (Trentino, Brescia und Verona), in denen jeweils unterschiedliche Regeln gelten, macht die Sache nicht einfacher.

Laut bisheriger Regelung der Provinz Trentino (nördlicher Gardasee) dürfen Wege nicht befahren werden, wenn sie schmaler sind als das Fahrrad lang sind oder mehr als 20% Gefälle haben, außer es ist ausdrücklich erlaubt. Dies wurde in der Vergangenheit sogar teilweise kontrolliert und mit Bußgeldern von um die 60 EUR geahndet. Ich persönlich bin zwar noch nie in eine Kontrolle geraten, aber die Carabinieri haben sich vor einigen Jahren saisonal abhängig mit Vorliebe an besonderen Hotspots versteckt.

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Nun gibt es ja bekanntermaßen jede Menge Mountainbiker am Gardasee, die für die Region auch einen nicht zu vernachlässigbaren Wirtschaftsfaktor darstellen. Man kann davon ausgehen, dass von diesen kaum einer die Regelung kennt, und die wenigen Wissenden nehmen inkauf, im Zweifelsfall das Bußgeld zu bezahlen. Die wachsende Anzahl an Bikern, zusätzlich gefördert durch zahlreiche Shuttle-Anbieter, führt erwartungsgemäß zu einer gewissen Erosion der Wanderwege und zu Konflikten mit anderen Wegenutzern. (Ganz zu schweigen von den nicht wenigen Motocross-Fahrern, die illegal auf Wanderwegen unterwegs sind.) Das ist natürlich auch den Behörden bekannt, weswegen seit Jahren über eine eindeutige Lösung diskutiert wird. Da sich die unterschiedlichen Interessengruppen lange Zeit nicht einigen konnten, blieb die Situation weiterhin diffus. (Wir kennen das Aufeinanderprallen zementierter Vorurteile gleichermaßen von den berüchtigten Münchner Isartrails.) Mittlerweile ist der Zustand besonders der beliebten Trails nicht mehr optimal, da sich niemand um die Instandsetzung derselben kümmert, außer vielleicht vereinzelt ein paar lokal ansässige Mountainbike-Enthusiasten.

Ende April 2015 wurde ein neues Gesetz verabschiedet, welches demnächst die ursprünglich so schwammig formulierte Regelung („schmaler als Fahrradlänge“) aufheben soll. Theoretisch wäre also erst einmal überall in Trentino das Mountainbiken erlaubt. Zusätzlich wird genau beschrieben, auf welchen Wegen das Mountainbiken explizit verboten ist. Gleichzeitig soll ein Bikepark erschaffen werden, um der Downhill-Fraktion eine Möglichkeit zu geben, sich kontrolliert auszutoben. Eine endgültige Liste der verbotenen Trails steht noch aus. Bislang sind es folgende:

  • Anaconda-Trail 637 nach Nago
  • Der untere Teil der Tremalzo-Abfahrt 422 nach Pregasina
  • Weiter oben der 422b vom Passo Rochetta zur Malga Palaer
  • Die 601er Abfahrt (Sentiero della Pace) vom Monte Altissimo
  • Der Sentiero 409 vom Croce di Bondiga nach Arco, sowie der 409b
  • Die Pianaura-Trails 668 und 669 am Monte Stivo
  • The Hammer Trail 608/609 von Santa Barbara nach Bolognano
  • Vom offiziellen Skull Trail im Val del Diaol abweichende Strecken
  • Alle Trails im Naturschutzgebiet des Monte Brione

(Alle Angaben ohne Gewähr!)

Es bleibt abzuwarten, in wieweit die Einschränkungen der Gardasee-Region für die Mountainbike-Nutzung fortschreiten werden. Bereits jetzt befinden sich in der Liste der verbotenen Trails etliche Abfahrten, die zu meinen Lieblingsstrecken gehören und die teilweise für mich den perfekten Abschluss einer Alpencross-Tour ausgemacht haben (wie z.B. die anspruchsvollen Trails Sentiero 409 und 422, die ich im Rahmen meiner Alpencross-Touren 2010, 2011 und 2015 schon mehrmals gefahren bin). Die anstehenden Verbote sind deshalb für mich, aber auch für viele andere Mountainbiker eine große Enttäuschung.

Schon seit einiger Zeit sehe ich mich nach alternativen Zielen für eine Alpenüberquerung um. Das ist schwieriger, als erwartet. Für mich sind folgende Kriterien wichtig:

  • Startpunkt nördliche Alpen, gut von München aus zu erreichen.
  • Nord-Süd-Überquerung, um im Tourverlauf ein zunehmend mildes Klima zu erleben.
  • Das Ziel soll ein Highlight darstellen, See oder Meer sind ideal.
  • Man muss halbwegs vernünftig ohne eigenes Auto wieder zurück nach München kommen können.

Die meisten attraktiven Ziele haben den Nachteil, dass die Heimreise dank katastrophaler Bahnverbindungen in eine ganztägige Odyssee ausarten würde. Ich bin also noch nicht fündig geworden. Vielleicht gibt es ja mein Traumziel irgendwo und ich habe es nur noch nicht entdeckt? Bis dahin bleibt der Gardasee für mich jedenfalls trotz der Verbote das bevorzugte Transalp-Ziel!

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5 Antworten

  1. Sebastian sagt:

    Bassano del Grappa ist m.E. auch ein lohnendes Ziel mit einigen spektakulären Abfahrten.

  2. Chris sagt:

    Vielen Dank für die Infos!
    Gibt es denn online eine offizielle Bekannmachung zu den Sperrungen? Ich konnte bisher nichts finden.
    Ich meine, wie sollen sich die Mountainbiker an die Verbote halten, wenn sie keine Chance haben, diese in der Tourenplanung zu berücksichtigen?!
    Schöne Grüße

    • Gletschersau sagt:

      Informationen findet man oft auf der Homepage vom S.A.T. (Societa degli Alpinisti Tridentini), dem Alpenverein Trentino, oder der italienischen Lokalpresse. Allerdings nur auf Italienisch. Die offiziell seit vielen Jahren bekannte Regel (schmaler als das Fahrrad lang) gilt zunächst auf jeden Fall. Es interessiert niemanden, ob du davon weißt oder nicht. Wenn du erwischt wirst, musst du zahlen. Bezüglich der neuen Regel kannst du damit rechnen, dass dieses Jahr Schilder aufgestellt werden. In wieweit dann tatsächlich Kontrollen durchgeführt werden, kann ich nicht sagen.

  3. Uwe sagt:

    Wie steht es denn um die Sperrungen im Vinschgau?
    Letztes Jahr ist mir ein Verbotsschild auf dem Sonnsteig ab Burgeis vor dem Aussichtspunkt auf die Churburg aufgefallen, oder stand das schon länger und ich habe es nie bemerkt??

    • Gletschersau sagt:

      Bike-Verbotsschilder gibt’s wie Sand am Meer. Ich kenne leider nicht jeden gesperrten Weg. Den Sonnsteig leider auch nicht. Ich berichte über alle signifikanten Veränderungen, von denen ich mitbekomme, vor allem wenn es das Bike-Revier Gardasee betrifft.

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